10.1 Possessivpronomen - Einführung

Über Possessivpronomen sprachen wir schon im Kapitel 4.2. Man nennt die Possessivpronomen auch besitz-anzeigende Fürwörter und dieser Ausdruck ist recht treffend. Zum einen sind es Fürwörter, das heißt, sie vertreten etwas anderes. Zum anderen sind sie aber auch besitzanzeigend; sie zeigen an, wem etwas gehört
(Es ist mein Geld und nicht deines.) Während also zum Beispiel die Personalpronomen lediglich eine Person vertreten, haben die Possessivpronomen noch eine weitere Funktion, sie sind eben besitzanzeigend.

Im Deutschen müssen die Possessivpronomen dekliniert werden ('Es ist unser Sohn' aber 'Wir sehen unseren Sohn'). Im Englischen dagegen wird die Relation von Objekten oder von Subjekt zu Objekt über eine Präposition geklärt. Somit ist es sehr einfach.

Deutsche Possessivpronomen können attributiv (Es ist mein Haus) oder prädikativ (Das Haus ist meines) oder substantivisch (Meiner kann das auch) verwendet werden. Das ist nicht besonders schwierig, aber ab und zu, vor allem weil diese Begrifflichkeit in vielen Büchern verwendet wird, ist es sinnvoll, zwischen einer substantivischen, attributiven und prädikativen Verwendung unterscheiden zu können.




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