Über Possessivpronomen
sprachen wir schon im Kapitel
4.2. Man nennt die Possessivpronomen
auch besitz-anzeigende
Fürwörter und dieser Ausdruck ist
recht treffend. Zum einen sind es
Fürwörter, das heißt, sie vertreten etwas anderes. Zum anderen sind sie aber auch besitzanzeigend; sie zeigen an, wem etwas gehört
(Es istmeinGeld und nichtdeines.)
Während also zum Beispiel die Personalpronomen
lediglich eine Person vertreten, haben die
Possessivpronomen noch eine weitere Funktion,
sie sind eben besitzanzeigend.
Im Deutschen müssen die Possessivpronomen dekliniert
werden ('Es ist unser
Sohn' aber 'Wir sehen unseren
Sohn'). Im Englischen dagegen wird die Relation von Objekten oder von Subjekt zu Objekt über
eine Präposition geklärt. Somit ist es sehr einfach.
Deutsche Possessivpronomen können attributiv (Es ist mein
Haus) oder prädikativ
(Das Haus ist meines) oder substantivisch (Meiner kann das auch) verwendet
werden.
Das ist nicht besonders schwierig, aber ab und zu, vor
allem weil diese Begrifflichkeit in vielen Büchern
verwendet wird, ist es sinnvoll, zwischen einer substantivischen,
attributiven und prädikativen Verwendung unterscheiden
zu können.